Aus der Niederschrift
des Rates der Stadt Kreuztal (17-09-1998)
Bürgerantrag des Herrn Achim Walder vom 07.09.1998 zur Realisierung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Kreuztal
StV Seiffarth (Verkehrsausschußvorsitzender, Polizist, CDU) erklärte, mit der vorgeschlagenen Verweisung des vorliegenden Bürgerantrages an den Verkehrsausschuß sei er nicht einverstanden. Zur Begründung führte er an, daß
der zum Beispiel Waldstralle vorgelegte Plan bereits existiere und der Verwaltung vorliege; er sei bisher nicht realisiert worden, weil keine Mittel zur Verfügung stünden;
mit dem Verkehrsproblem Erbstollen habe sich der Verkehrsausschuß schon des öfteren beschäftigt und sei in der vorletzten Sitzung auch zu dem Ergebnis gekommen, das, was hier als Animation vorgestellt werde, durchzuführen, allerdings ohne Baumpfianzung, denn eine derartige Sichtbehinderung sollte man an dieser Stelle nicht vornehmen.
An der Breslauer Straße habe man mit hohem Kostenaufwand eine Lichtzeichenanlage installiert, und es wäre unverantwortlich, diese heute wieder zu entfernen, ggfl. müsse die Ampelschaltung geändert werden. Er sei zwar ein Verfechter der kleinen Kreisverkehre, ein derartiger Rückbau lasse aber die Finanzlage sicherlich nicht zu.
An der Ampelquerung Heesstraße habe es in der Tat einen tödlichen Verkehrsunfall gegeben, weil eine PKW-Fahrerin die Fußgängerampel bei Rot überfahren habe. Da man derartige Unfälle auch mit Verkehrsinseln, die man einrichte, wenn Fußgänger ungeschützt eine breite Straße überqueren müssen, nicht verhindern könne, sei auch zu diesem Beispiel eine Beratung überflüssig.
Insgesamt sei daher festzustellen, daß die im vorliegenden Antrag geforderten Maßnahmen entweder bereits vorhanden, untauglich oder nicht durchführbar seien. Von daher bestehe keine Veranlassung, den Bürgerantrag zur Beratung an den Verkehrsausschuß zu verweisen, er bitte daher, dem Beschlußvorschlag nicht zuzustimmen.
StV Stricker (Bündnis90/Grüne) hielt eine Beratung des Bürgerantrages im Verkehrsausschuß schon deswegen für sinnvoll, weil man grundsätzlich Überlegungen und Vorschläge von Bürgern, die man im übri-gen zum Mitdenken und zur Beteiligung an der Kommunalpolitik auffordere, nicht unbeachtet lassen sollte. Und schon das Beispiel Breslauer Straße belege, daß es sich hier um ernsthafte Vorschläge handele, denn auch bei kostenaufwendigen Maßnahmen seien Fehlentscheidungen nicht ausgeschlossen. In der Tat sei es nämlich so, daß bei dieser Anlage die Grünphase für die Fußgänger erst geschaltet werde, nachdem die Autofahrer aus allen Richtungen bedient worden seien, was dazu führe, daß insbesondere die Schulkinder die Straßen auch bei Rot überqueren, wenn sie aus ihrer Sicht frei sind. Des weiteren schalte die Anlage für den Abbiegeverkehr unnötige Rotphasen. Zur Verkehrsberuhigung würde es genügen, wenn man der Straße ,,Zum Erbstollen" die Vorfahrt einräume. Insofern halte er eine Beratung im Verkehrsausschuß für sinnvoll.
Auch StV Schleifenbaum (SPD) sprach sich für eine Behandlung des Bürgerantrages im Verkehrsausschuß aus, selbst wenn der eine oder andere Punkt bereits umgesetzt worden sei. Allein der Respekt vor einem Bürgerantrag gebiete es, ihn im Fachausschuß zu behandeln, wie dies auch in der Vergangenheit praktiziert worden sei. Er beantrage daher, dem Beschlußvorschlag zuzustimmen.
StV Köllen (SPD) bat, bei einer Beratung des Antrages im Verkelirsausschuß auch die Fußgängerampel Hammerseifen/Breslauer Straße einzubeziehen.
Der Rat nimmt den vorliegenden Bürgerantrag gern. § 24 GO NW zur Kenntnis und beschließt bei 7 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen, ihn zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuß zu verweisen.
| Möchten Sie einen Kommentar zu dieser Seite schreiben ? => Kommentar |
Hinweis auf Urheberrechte.
Bitte beachten Sie, dass die Nutzungsrechte aller Bilder und Dokumente, die Sie auf dieser Homepage downloaden können, beim Walder-Verlag liegen. Die Verwendung dieser Bilder darf nur im Zusammenhang mit der Bewerbung von Produkten auf autorisierten Seiten, erfolgen. Für andere Verwendungszwecke benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung. Die Veröffentlichung von Bildern und Dokumenten auf Auktionsseiten wie EBAY oder anderen nicht autorisierten Internetseiten untersagen wir. Bei Missbrauch der bereitgestellten Bilder behalten wir uns rechtliche Schritte vor. Widerruf vorbehalten.
Datenschutz-Richtlinien:
Die von Ihnen erhaltene Information verwenden wir nur zu internen Zwecken.
Ihre persönlichen Daten werden in keinem Fall Dritten zur Verfügung gestellt.