NRW Mobilitätsgarantie für Bus und Bahn

Die „Mobilitätsgarantie NRW“ ist die landesweite Pünktlichkeitsgarantie, die sich auf alle Verbundtarife in NRW sowie den NRW-Tarif bezieht. Die Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen haben die bestehenden Erstattungsregeln jetzt noch einmal erweitert: Bei Abfahrtsverspätungen von mehr als 20 Minuten können Fahrgäste im NRW-Nahverkehr einen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) oder ein Taxi zum Ziel nehmen. Tagsüber (5 bis 20 Uhr) erhalten sie hierfür jetzt eine Taxikostenerstattung in Höhe von bis zu 25 Euro pro Person. Abends (20 bis 5 Uhr) werden sogar Taxikosten bis zu einer Höhe von 50 Euro erstattet. Bei Fernverkehrszügen werden wie bisher die entstandenen Kosten ohne Begrenzung übernommen. => weitere Infos