Gegen Engpässe im Bahnverkehr Sieg- und Ruhr-Sieg-Strecke

Siegen-Wittgenstein. – Von Autor: Steffen Schwab
Der Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) hat an einem Maßnahmenkatalog mitgearbeitet, der Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans werden soll. Ein landesweiter Beirat hat die Bauvorhaben benannt, die er für erforderlich hält, um künftige Engpässe im Nahverkehr auf den Schienen zu vermeiden. Dazu gehört die Beschleunigung der Ruhr-Sieg-Strecke zwischen Hagen und Siegen, für die ein Aufwand von 6,4 Millionen Euro vorgesehen ist. Auf der Siegstrecke sollen mit einer Investition von 130 Millionen Euro die letzten eingleisigen Abschnitte beseitigt werden.Weitere Vorhaben außerhalb des Bundesverkehrswegeplans hat der Beirat in drei Kategorien eingeteilt, diese sollen „teilweise deutlich vor dem Jahr 2030“ umgesetzt werden. Darunter ist die Rothaarbahn mit den technischen Vorkehrungen für die gleichzeitige Einfahrt von zwei Zügen am Kreuzungsbahnhof Hilchenbach; dafür sollen 500.000 Euro eingeplant werden. Dem Ziel, die Züge zu beschleunigen, dient auch die Sicherung oder Schließung der unbeschrankten Bahnübergänge; die Vorplanungen für das 9,6-Millionen-Euro-Vorhaben der Deutschen Bahn AG liegen bereits vor. Ebenfalls in der Kategorie A: der „Gleiswechselbetrieb“ zwischen Siegen und Niederschelden. Indem Züge auch das eigentlich für die jeweilige Gegenrichtung vorgesehene Gleis nutzen können, soll der Bahnverkehr flexibler abgewickelt werden können — Kosten dafür: 700.000 Euro.
Kritischer Blick auf Fernbusse: Direkt mitreden will der NWL, dem auch der Siegen-Wittgensteiner Zweckverband ZWS angehört, bei der Genehmigung weiterer Fernbuslinien, weil die Fernbusse den Schienenpersonennahverkehr wirtschaftlich beeinträchtigen können. Im ZWS-Gebiet betroffen sind davon die Anträge für zwei weitere Fernbus-Linien (Bremen-Siegen-Frankfurt, Essen-Siegen-Freiburg). Fernbusse dürfen keine Verbindungen mit weniger als 60 Minuten Reisezeit und mit weniger als 50 Kilometern Haltestellenabstand bedienen, wenn es parallel ein Angebot im Schienennahverkehr gibt. Es gebe „zum Teil erhebliche Abweichungen“ zwischen dem genehmigten und dem tatsächlich gefahrenen Angebot, heißt es in der Vorlage zur NWL-Verbandsversammlung.